Exemplarisch vorausgehen

Exemplarisch vorausgehen

Der Gemeinderat Jaberg erteilt der Mobilfunkantenne an der Bodenhausstrasse 4 keine Baubewilligung. Die adaptive Antenne für den Mobilfunkdienst 5G erfüllt die Bewilligungsvoraussetzungen gemäss der eidgenössischen Strahlenschutzverordnung NISV nicht. Zudem kann die Strahlenbelastung noch immer nicht kontrolliert und gemessen werden.

Nachdem der Gemeinderat Jaberg im letzten Jahr erfolgreich intervenierte und die rechtswidrig montierte, adaptive Mobilfunkantenne abgeschaltet werden musste, reichte Sunrise ein Baugesuch für dieselbe Antenne ein. Der Regierungsstatthalter erklärte den Gemeinderat entgegen der gängigen Praxis als zuständige Baubewilligungsbehörde. Dieser erteilte sodann am 11. Juni dem Vorhaben den Bauabschlag. Dabei wurden 32 eingegangene Einsprachen grossmehrheitlich gutgeheissen sowie die Bewilligungsvoraussetzungen für adaptive Antennen als nicht gegeben beurteilt. Dies bestätigte sogar der Vizedirektor des BAFU (Bundesamt für Umwelt) unlängst in der Sendung «Kassensturz».
Auch das AUE (Amt für Umwelt und Energie) des Kantons Bern erklärt die Vollzugsvorschriften für adaptive Antennen als rechtsunsicher und verbietet den adaptiven Betrieb vorerst, bis die BPUK (Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz) ihre baurechtlichen Empfehlungen für den Mobilfunkdienst 5G angepasst und das Bundesgericht im Präzedenzfall «Steffisburg» entschieden hat. Hier wird das Bundesgericht erstmals darüber zu befinden haben, ob und wie adaptive Antennen zu messen sind. Wann dies der Fall sein wird, ist unklar.
Die erwähnten Vollzugsbestimmungen stellte Frau Bundesrätin Sommaruga am 23. Februar vor. Sie betonte, dass damit adaptive Antennen unter Einhaltung der Strahlengrenzwerte bewilligt werden können. Das Schutzniveau für die Bevölkerung dürfe nicht aufgeweicht und das Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz müsse respektiert werden. Deshalb auch, weil der National- und der Ständerat eine von der Mobilfunkbranche geforderte Grenzwerterhöhung mehrmals abgelehnt haben.
Im Widerspruch dazu ermöglichen die Vollzugsvorschriften den Betreibern, die adaptiven Antennen mit einer um Faktor 10 höheren Sendeleistung zu betreiben. Dabei kommt es örtlich und zeitlich zu einer deutlichen Grenzwertüberschreitung. Diese Tatsache wird weder vom BAFU noch von den Mobilfunkbetreibern oder der kantonalen Behörde bestritten. Damit nachgewiesen werden kann, dass der zulässige Grenzwert im Mittel von 6 Minuten nicht überschritten wird, muss zuerst ein Kontroll-QS geschaffen werden. Aber auch die Argumentation betreffend der Messweise ist höchst umstritten und muss zuerst rechtlich geklärt werden. Aus diesem Grund dürfen adaptive Antennen vorläufig mit dieser erhöhten Sendeleistung nicht betrieben werden.
Im Weiteren hat die BPUK wie bereits auch das Bernische Verwaltungsgericht bestätigt, dass alle adaptive Antennen ein Baubewilligungsverfahren benötigen. Dadurch sind nun die Gemeindebaupolizeibehörden schweizweit gefordert, da über 2000 adaptive Mobilfunkantennen ohne Baugesuch, ohne Baupublikation und ohne Einsprachemöglichkeit in Betrieb genommen wurden. Diese müssen alle abgeschaltet werden sowie ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werden. Die Gemeinde Jaberg hat dies exemplarisch mit der Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes durchgespielt und Recht bekommen.
Schliesslich hat die BERENIS als wissenschaftliches Beratergremium des Bundes in seinem Sonder-Newsletter vom Januar 2021 festgehalten, dass bereits die heutige Strahlenbelastung zu gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier führen könnte.

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