Der neue Mobilfunkstandard 5G polarisiert: Während die einen sich schnellere Verbindungen erhoffen und neue Möglichkeiten kaum erwarten können, möchten die andern lieber zuerst vertiefte Studien zu Gesundheitsaspekten der Technologie abwarten. Und obwohl erst rund 2% der Schweizer Bevölkerung ein 5G-kompatibles Gerät besitzt, wollen die Mobilfunkanbieter aufrüsten. Vielerorts im Kanton Bern und schweizweit tat dies die Sunrise bei ihren bestehenden Antennen, ohne vorgängig ein Baugesuch einzureichen oder die Gemeinde zu informieren. So auch in Jaberg.
Kanton stützt die Gemeinde
Sie bezieht sich dabei auf das Bagatellverfahren. Bei diesem ist kein Baugesuch nötig, wenn es sich nur um eine kleine Änderung handelt, welche die Leistung der Antenne nicht erhöht. Kein Baugesuch bedeutet, dass die nachbarschaftlichen Grundrechte der betroffenen Bevölkerung nicht gewährt werden. Dies stiess Bürgerinnen und Bürgern von Jaberg sauer auf, worauf der Gemeinderat beim Kanton intervenierte und eine Verfügung gegen den 5G-Betrieb erliess. Sunrise wehrte sich vergebens dagegen: Die Bau- und Verkehrsdirektion BVD des Kantons Bern gab der Gemeinde Jaberg Recht: Das Aufrüsten ohne Baugesuch ist widerrechtlich.
Auch andere Gemeinden betroffen
Der 5G-Dienst muss nun bis zur Bewilligung des nachträglich eingereichten Baugesuchs abgeschaltet bleiben. Allerdings sind mehrere Einsprachen zu erwarten. Gleichzeitig hat das Urteil Signalwirkung für andere Gemeinden: Die Sunrise hat an weiteren Standorten in der Landwirschaftszone – wie in Jaberg – bestehende Antennen im Bagatellverfahren aufgerüstet und muss nun weitere Verfügungen der betreffenden Gemeinden befürchten.