Dahinter kann man sich gut verstecken. Das zumindest tut der Regierungsrat auf Nachfrage und verweist auf das geltende Gesetz. Dies ist soweit korrekt, nur: andernorts wird der Einzelfall begutachtet und beurteilt. So ist ein eritreischer Kollege von Tesfom im Kanton Aargau in derselben Ausbildung und durfte von Anfang an bleiben: Nach Logik sucht man da vergebens.
Erleichterung auch beim Arbeitgeber
Hin und wieder gewinnt aber bekanntlich David gegen Goliath. So bekam Tesfom Schützenhilfe im Rekursverfahren gegen seinen Entscheid. Dank dem rechtlichen Beistand ist es gelungen, das Urteil zu revidieren. Tesfom darf in der Schweiz bleiben und seine Ausbildung fortsetzen. Er erhält zudem den Status F. Lehrmeister Jürg Lüthi freut sich: «Ich bin wahnsinnig erleichtert, dass hier nun Gerechtigkeit einkehrt.»
Wegweisende Wirkung für andere Fälle?
So gross die Freude über diese überraschende Wende ist, so sehr drängt sich die Frage auf, was die anderen Asylsuchenden, die in einer Lehre sind, nun erwartet? Hat dieses Urteil wegweisende Wirkung auf andere Rekurse? Ghulam ist ein weiteres Beispiel. Der afghanische Käserlehrling aus Mamishaus hat im «Sensetaler» über seine Situation geredet. Es deutet im Moment wenig darauf hin, dass Tesfoms Urteil Auswirkungen auf seine Situation haben dürfte.
Über laufende Verfahren erfährt man bekanntlich wenig. Nur so viel: Bis dato ist von Einsicht auf Seiten des Kantons wenig zu spüren. Das erstaunt umso mehr, weil auf nationaler Ebene eine Motion deutlich angenommen wurde. Sie verlangt vom Bund, dass Lernende, die während ihrer Ausbildung einen negativen Asylentscheid erhalten, ihre bereits begonnene berufliche Grundbildung in der Schweiz beenden können. Nun ist der Ständerat dran. Der Goliath wankt also dank medialem und politischem Druck.
Mindestens wissen jetzt alle Betroffenen, dass immer mehr Menschen auf ihrer Seite stehen. Viele Davids machen schliesslich auch einen Goliath.