Herausforderung Betreuung

Herausforderung Betreuung

Die Umstellung auf das System Kibon sollte kaum mehr als eine Formsache sein. Für viele Familien bedeutet sie aber den Verlust von bezahlbaren Kinderbetreuungsplätzen.

Seit August 2019 können bernische Gemeinden ihre Subventionen der familienexternen Kinderbetreuung über das Gutscheinsystem Kibon abwickeln. Über 250 Gemeinden schlossen sich dem System bisher an, die meisten per 1. August 2020.

Die 140%-Regel
Mit Kibon stellen die Gemeinden nicht mehr wie bis anhin eine fixe Anzahl subventionierter Plätze in Institutionen innerhalb der Gemeinde sicher. Neu vergeben sie Betreuungsgutscheine, die sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern sowie der Familiengrösse richten. Die Gutscheine erhalten die Familien direkt; diese können sie auch ausserhalb der Wohnsitzgemeinde einlösen.

Was in einem Brief hauptsächlich als Systemwechsel angekündigt wurde, stellt nicht wenige Familien vor neue Herausforderungen. Etwa Familie Thomi aus Toffen: Nach drei Jahren würden sie für ihre beiden Töchter keine Subventionen mehr erhalten. Denn neu müssen Eltern von Kindern ab Kindergartenalter gemeinsam auf ein Pensum von mindestens 140% kommen, um sich für subventionierte Kinderbetreuungsplätze zu qualifizieren. Die Begründung des Kantons: Man wolle die Eltern unterstützen, die es am meisten benötigten – das seien diejenigen, die am meisten arbeiten. Zudem, so heisst es im Antwortmail an eine betroffene Mutter, seien Kindergarten- und Schulkinder sowieso an mindestens vier Halbtagen pro Woche betreut.

Das Problem der Schulferien
«Manche Argumente sind löcherig», kommentiert die dreifache Mutter Nadia Klarer aus Belp diesen Punkt. Nicht jede Arbeitnehmerin (oder nicht jeder Arbeitnehmer) könne genau während der Zeit und an den Vormittagen pro Woche arbeiten, die die Kinder im Kindergarten verbringen, vor allem, wenn die Arbeitsstelle nicht in der nahen Umgebung liegt. Zudem sind Klarers jüngere Kinder in der Kita – die nur an ganzen Tagen besucht werden kann. «Und in den zwölf Wochen Schulferien ist unser Kindergartenkind auch nicht betreut», gibt Klarer zu bedenken. Für die Betreuung in Tagesschulen gilt die 140%-Regel nämlich nicht, doch sind diese Angebote während der Schulferien meist geschlossen.

«Soll ich mehr arbeiten?»
Familie Thomi musste ihren Vertrag mit der Tagesfamilienorganisation kündigen. Vorerst organisiert sie sich privat. Die Familie zahlt nun für die Betreuung mehr, als Janine Thomis Lohn einbringt. Doch die Stelle zu wechseln ist einfacher gesagt als getan. «Will der Kanton, dass ich mehr arbeite?», fragt sich die Schwimmkursleiterin Thomi. «Aber das ist nicht meine Philosophie – ich will möglichst viel für meine Kinder da sein.»

Das Problem ist bekannt
Väter müssen sich nun überlegen, ihren «Papitag» wieder aufzugeben und wieder auf 100% aufzustocken. Für Familie Klarer kommt das nicht in Frage. Aber dann reicht das 50%-Pensum von Mutter Nadia nicht aus, um über die 140%-Schwelle zu kommen.

Nicht nur bei Tageselternvereinen ist das Problem der Kinderbetreuung bei Kleinpensen bekannt. In einer E-Mail gibt die zuständige Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern zu, dass das Problem bekannt sei. Sie wünscht Familie Klarer «viel Erfolg» und erklärt, dass eine Sonderregelung der Gemeinde vielleicht etwas Ermessensspielraum gebe. Diese würde es nämlich erlauben, auch Gutscheine an Familien abzugeben, die nicht alle Kriterien erfüllen. Doch gerade diese Ausnahmeklausel «ist von den Gemeinden nur mit grösster Zurückhaltung anzuwenden», heisst es in der E-Mail weiter.

Im ganzen Kanton sehen sich Familien mit Teilzeitpensen und Kindergartenkindern neu vor Probleme gestellt. Für sie kostet die Kinderbetreuung nun ein Vielfaches von vorher und ist gerade bei kleinem Einkommen kaum zu stemmen. Ob die oft proklamierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf so gefördert wird, bleibt bei diesen Familien eine offene Frage.

Die Stellungnahme – Das sagt die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern:
«Für Eltern von Kindergarten- und Schulkindern wird das erforderliche Beschäftigungspensum erhöht, da diese einen geringeren Betreuungsbedarf haben. Die Kinder sind meist jeden Morgen und an einem bis mehreren Nachmittagen in der Schule. Das erforderliche Beschäftigungspensum schafft zudem einen Anreiz für Einzelpersonen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, und für Paare, den Umfang ihrer Beschäftigung auszuweiten.

Für einen effizienten Mitteleinsatz werden die Beiträge stärker als bis anhin an die Erwerbstätigkeit bzw. an die soziale Situation in der Familie gekoppelt. Wird das erforderliche Beschäftigungspensum nicht erreicht, kann die zuständige Stelle einen Gutschein aufgrund der Ausnahmeregelung von Artikel 34d Absatz 2 ASIV ausstellen, wenn dies angezeigt ist.

Die Ziele der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung sind, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, die Chancengleichheit, die sprachliche und soziale Integration und dass sich Familien möglichst selber existenzsichernde Einkommen erarbeiten können. Mit dem neuen System setzen wir zentrale Anreize zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Systems, was vielen Eltern zugutekommen wird.

Familien mit offenen Fragen können sich gerne an die Abteilung Familie des Amts für Integration und Soziales (der GSI) wenden. Familien können ihre Fragen auch an ihre jeweilige Wohnsitzgemeinde richten.»

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