Allgemeine Geschäftsbedingungen der bm media AG 

Die vorstehenden Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.

  1. Anwendbarkeit

Die Geschäftsbedingungen sind für sämtliche Anzeigendispositionen der bm media AG gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag, Art. 363 ff. OR.

  1. Aufgabe, Änderungen, Sistierungenvon Anzeigen müssen schriftlich erfolgen.
  1. Telefonische Aufgabe

Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.

  1. Inhalt der Anzeigen

4.1. Die bm media AG behält sich vor, Änderungen des Inhalts unbegründet zu verlangen oder Anzeigen abzulehnen.

4.2. Der Verlag kann Anzeigen mit der Bezeichnung «Anzeige» versehen, um sie vom redaktionellen Teil abzugrenzen.

4.3. Vorbehältlich der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen trägt der Anzeigenkunde unter Kostenfolge die alleinige Verantwortung, wenn durch die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Die Wegbedingung der Haftung ist nur im Rahmen von Art. 100 des Schweizerischen Obligationenrechts zulässig.

4.4. Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Falle einer Verletzung des UWG trägt er die volle Verantwortung für allfällige den Verleger betreffende Konsequenzen. Insbesondere verpflichtet sich der Anzeigenkunde, sämtliche Kosten und Unkosten, die sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren ergeben, zu übernehmen.

4.5. Ein allfälliger Antrag für die Durchsetzung einer Gegendarstellung gemäss Art. 28 lit. g Abs. 1 ZGB ist in jedem Fall direkt an die bm media AG zu richten.

4.6. Der Auftraggeber einer beanstandeten Anzeige verpflichtet sich, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu tragen.

  1. Erscheinungsdaten und Platzierungen

5.1. Aus technischen Gründen muss sich die bm media AG Verschiebung von Anzeigen ohne Rückfrage beim Auftraggeber vorbehalten.

5.2. Vorschriften für feste Erscheinungsdaten und Platzierungen sind abzusprechen und werden ggf. schriftlich bestätigt. Kann die Vorschrift trotzdem nicht eingehalten werden, so wird der Auftraggeber möglichst im Voraus informiert. Der Verlag platziert die Anzeigen bestmöglich.

5.3. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

  1. Gut zum Druck

Gut zum Druck werden nur für Anzeigen geliefert, welche mindestens 4 Tage vor Drucktermin bei uns eintreffen. Für Vollvorlagen besteht seitens der bm media AG keine Pflicht ein Gut zum Druck zu erstellen. Die Anzeigen werden auch dann publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht.

  1. Anzeigenpreise

7.1. Es gelten die jeweils gültigen Preise der Mediendaten pro Kalenderjahr. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8,1 % MWSt.

7.2. Änderungen der Preise treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Der Auftraggeber hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten.

7.3. Zusätzlich verrechnet werden ausserordentliche Aufwendungen (wie z.B. Erstellen zusätzlicher Andrucke, Übersetzungen usw). Hier gilt der Stundenansatz von CHF 130.-.

  1. Grösse der Anzeigen

8.1. Für die Verrechnung massgeblich ist die in der Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen werden zur Abdruckhöhe 2 mm zugerechnet.

8.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet.

8.3. Im Übrigen gelten die allgemeinen Messvorschriften Schweizer Presse/VSW.

  1. Beleglieferung

Auf Verlangen werden eine Belegzeitung geliefert. Zusätzliche Exemplare werden verrechnet.

  1. Druckmaterial

Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Die bm media AG kann Reinzeichnungen, Filme, Datenträger und Fotos nach drei Monaten seit letztem Erscheinen ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Auftraggeber nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden.

  1. Fehlerhaftes Erscheinen

11.1. Reklamationen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt anzubringen.

11.2. Mangelhaft erschienene Anzeigen berechtigen in folgenden Fällen zu keinem Preisnachlass oder Ersatz:

  • telefonisch erteilte, geänderte oder sistierte Aufträge
  • Irrtümer aus Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen
  • Datenverschiebungen (siehe Art. 5)
  • nicht eingehaltene Platzierungsvorschriften
  • fehlende, undeutliche oder sonst mangelhafte oder ungeeignete Vorlagen (zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.)
  • Passerdifferenzen und Abweichungen in der Farbe innerhalb des Toleranzrahmens (System Brunner)
  • Abweichung von typografischen Vorschriften
  • fehlende Codebezeichnung
  • für durch uns gesetzte Anzeigen für andere Zeitungen
  • weder Sinn noch Wirkung der Anzeige werden massgebend beeinträchtigt.

11.3. Wird der Sinn oder die Wirkung der Anzeige wesentlich beeinträchtigt, werden maximal die Einschaltkosten erlassen oder in Form von Inseratenraum kompensiert. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

  1. Online-Dienste

Der Inserent bzw. der Werbevermittler erlaubt dem Verlag bm media AG, die Inserate auf die E-Paper einzuspeisen. Die bm media AG verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Inserent bzw. der Werbevermittler nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in den Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen.

  1. Zahlungskonditionen

14.1. Bei Gelegenheitsinseraten als Rechnung oder in Bar. Bei Abschlüssen sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar.

14.2. Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins berechnet.

14.3. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und allfällige Vermittlungsprovisionen.

14.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern.

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